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VOLLJURIST  
MARTIN KLUCZKA
UNTERNEHMENSFÜHRUNG

FB.Cyber-Kriminalität /
Beh. Genehmigungsverfahren beschleunigen

Schön, dass Sie auf meiner Website sind, herzlich willkommen.

ÜBER MICH
 

Mehrere Jahre, teils angestellt und als Selbstständiger, war ich für Kleinunternehmen und mittelständische Unternehmen für die Verwaltung der juristischen und wirtschaftlichen Ummantelung verantwortlich.

Auf dem Gebiet des Schuldrechts war ich erfolgreich in einer Vielzahl von Schuldenregulierungsverfahren.

Ich habe Prozesserfahrung in der ordentlichen und außerordentlichen Gerichtsbarkeit.

Mitgliedschaft – Weiterbildung: 

Mitglied im Wirtschaftsrat Deutschland e.V.

Cyber-Kriminalität und digitale Strafverfolgung - vhb

Anwaltliches Berufsrecht nach § 43f BRAO -  vhb

Immobilienmakler IHK § 34 c GewO

VOLLJURIST – MARTIN KLUCZKA

Ich bin Jurist, Fachbereich Cyber-Kriminalität und Behördlicher Genehmigungsverfahren in Mülheim an der Ruhr und als solcher auf Cyber-Kriminalität, digitale Strafverfolgung und Verfahrensbeschleunigung spezialisiert.

Ich biete Ihnen eine umfassende Verwaltung der juristischen und wirtschaftlichen Ummantelung.

Ihrer Projekte.

Ab März 2025 (Eintrag in die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)) vertrete ich Sie anwaltlich im gesamten Bundesgebiet.

Professionelle Unterstützung in juristischen Angelegenheiten, um Ihre Projekte erfolgreich umzusetzen.

Entwicklung maßgeschneiderter wirtschaftlicher Lösungen zur Optimierung Ihrer Geschäftsabläufe.

Sicherstellung der Einhaltung rechtlicher Standards in der digitalen Landschaft.



 

Schutz Ihrer Projekte vor 
Cyber-Kriminalität durch präventive Strategien.

Bürokratieabbau-Unterstützung, damit Ihr Projekt schneller genehmigt wird.

Über meine Mitgliedschaft im Wirtschaftsrat Deutschland e. V. führe ich einen direkten Dialog mit der Politik in Brüssel und Berlin.

Gerne vertrete ich Ihre Interessen, um sie an die richtige politische Adresse zu senden.

Wichtige Fakten - Ihre Themen
Die vernetzte Welt nutzen, um Geschäftsprozesse zu beschleunigen.

Herausfordernde rechtliche Interdependenzen, gerade in Genehmigungsverfahren, müssen beschleunigt werden. Insbesondere vereinfachte, förmliche Genehmigungsverfahren 
(§§ 10, 19 BImSchG) d.h. mit oder ohne Öffentlichkeitsbeteiligung. 

Entsprechend der Amtshaftung – Untätigkeit, verankert im Grundgesetz und dem Verwaltungsverfahrensgesetz, gibt es Möglichkeiten, 
Druck auf Entscheidungsträger auszuüben. 

Man muss sie auch anwenden. 

Schnellere Entscheidungen bringen wirtschaftlichen Erfolg. 
Lassen Sie uns prüfen, wie Ihr Projektvorhaben in kürzerer Zeit genehmigt werden kann.

Mein Grundsatz – Da mihi factum dabo tibi ius

Gib mir die Tatsache, ich werde dir das Recht geben

Brauchen Sie individuelle Beratung?

Sprechen Sie mit mir über Ihre Anliegen, bei denen Sie der Meinung sind, sie müssen rechtlich abgesichert sein.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie mit mir einen Termin vereinbaren, schreiben Sie mir einfach über mein Kontaktformular und ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

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